Das Faktenverzeichnis
Die polizeilichen Nachforschungen verbessern und gleichzeitig das stetig wachsende Informationsaufkommen bewältigen, sind die Kernkompetenzen des Faktenverzeichnisses (FVZ).
Das FVZ besteht im wesentlichen aus den drei Kompetenten:
- Archiv
- Datenbank
- Recherche.
Alle erfassten Rapporte, Beilagen sowie Personen- und Geschäftsdaten stehen für strukturierte Abfragen und Auswertungn zu Verfügung. Zusätzlich können weitere Dokumente elektronisch oder per Scanning eingeliefert und mit bestehenden Daten verknüpft werden.