Anforderungen
Wissenschaftliche Dienste und kriminaltechnische Abteilungen führen im Auftrag von internen und externen Stellen Untersuchungen an sichergestellten Asservaten durch. Diese Abläufe sind kritisch, werden doch die Untersuchungsergebnisse, Erkenntnisse und auch die Asservate selber im Falle eines Prozesses oft zur Beweisführung benötigt. Sie können damit einen grossen Einfluss auf den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens haben. Damit unterstehen die mit den Untersuchungen beauftragten Organe der Verpflichtung, jederzeit lückenlos dokumentiert und auskunftsbereit zu sein.